PSA

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

Sollten Gefahren während der Arbeit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen von der Person abgewandt werden können, ist die Verwendung von PSA unumgänglich.

Als persönliche Schutz­ausrüstung (PSA) wird jede Ausrüstung bezeichnet, die dazu bestimmt ist, von den Arbeit­nehmer­/innen benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für Ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen; auch eine für diesen Zweck verwendete Zusatz­ausrüstung gilt als PSA.

Prinzipiell ist PSA erst dann einzusetzen, wenn alle kollektiven, technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung ausgeschöpft sind und noch immer Restgefahren bestehen. Ist eine PSA erforderlich, so ist diese vom Unternehmen zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA den Herstellerangaben entsprechend zu benutzen.

Die richtige Auswahl und der sinnvolle Einsatz von qualitativ hochwertiger, normkonformer und individuell passender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sind wesentliche Bausteine für den Schutz der Mitarbeiter/innen und den Erhalt deren Gesundheit am Arbeitsplatz. 

PSAgA

Diese weitläufig als „Sicherungsgeschirr“, „Haltesleine“ oder „Absturzsicherung“ bezeichenten Komponenten bezeichnet man als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist bei Arbeiten auf erhöhten Standorten meist unerlässlich. Leider kommt es hier immer wieder zu dramatischen Unfällen. Diese resultieren einerseits aus einer falschen Handhabung der Ausrüstung oder durch die Verwendung für den jeweiligen Einsatz ungeeigneter PSA.

Dies hat nicht nur folgeschwere Auswirkungen für die jeweiligen AnwenderInnen sondern mitunter auch für den Arbeitgeber. Dieser ist verantwortlich dafür, dass die MitrabeiterInnen jährlich in der Verwendung von PSAgA unterwiesen und geschult werden.

Durch Unterweisungen und praktische Übungen, die sich an Ihrer individuellen Arbeitsrealität orientieren, kann ein sicheres Verwenden der PSAgA sichergestellt werden. Entsprechend den Anforderungen der seit 2014 gültige PSA-Verordnung vermittle ich sowohl die gesetzlichen Vorschriften, die grundlegenden technischen Erfordernisse der PSAgA als auch die verschiedenen Sicherungssysteme, technische Neuerungen und ggf. Erkenntnisse aus Unfällen und Beinaheunfällen.

Überprüfung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss gemäß §14 PSA-V mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person überprüft werden.

Gegenstand der PSA-Überprüfung ist neben Funktion, Zustand, Verschmutzungsgrad und Lesbarkeit des Typenschildes vor allem aber auch die Passung für den jeweiligen Einsatz. Über jeden Bestandteil wird, den gesetzlichen Vorgaben folgend, ein Bericht erstellt. Dieser wird dem Auftraggeber übermittelt. Diese Berichte müssen bis zum Ausscheiden der PSA aufbewahrt werden.

Diese Überprüfung kann bei Ihnen vor Ort stattfinden, oder im Zuge der ebenfalls jährlich vorgeschriebenen Unterweisung. Natürlich können Sie mir Ihre PSA auch schicken.

Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass einzelne Komponenten Ihrer PSA nicht oder nicht mehr entsprechen, unterstütze ich Sie gerne bei der Anschaffung neuer Komponenten. Dabei bin ich völlig Hersteller-unabhängig, womit das für Sie stimmigste Produkt gefunden werden kann. Wichtig ist hier, dass sich eine eventuelle PSA an Ihren Anforderungen orientiert, und nicht nur die geforderte Norm erfüllt.

Unterweisung

Jeder, der PSA gegen Absturz verwendet, ist einmal pro Jahr zu unterweisen.

Bei dieser verpflichtenden Unterweisung ist auf die Arbeitsrealität der Anwender Bezug zu nehmen. In einem Vorgespräch kläre ich gemeinsam mit Ihnen Ihre tatsächlichen Arbeitssituationen, Problemstellungen und Anforderungen ab, um in weiterer Folge ein maßgeschneidertes Lehrprogramm für Sie zu erarbeiten. PSAgA ist nicht gleich PSAgA: Ein Schwarzdecker hat komplett andere Anforderungen an eine Unterweisung als ein Maststeiger.

In den Unterweisungen wird neben den Rechtsgrundlagen wie Vorschriften und Normen v.a. Wert auf die Praxis gelegt und unterschiedliche Systeme wie Halte- und Auffangsysteme, Sicherungsseile, Halte- und Auffanggurte, Falldämpfer erörtert.

Das richtige Anschlagen der PSAgA gehört genau so zum Ausbildungsinhalt wie das Beleuchten eventueller Notmaßnahmen und Rettungstechniken.