Planung

REGELWERKE

ÖNORM B3417, BauKG, ASchG, AAV, AStV, PSA-V, AM-VO, Herstellerangaben & Betriebsanweisung

All diese Regelwerke zusammengefasst bzw. kombiniert finden sich in der Planungsumsetzung wieder. Anwendung und Planung sind ein indiviuelles Ergebnis für den Ort des Geschehens mit Anwender und jeweiliger Betriebsführung als Hauptdarsteller. Dieser Ansatz steht im Vordergung jeglicher Planung von Sicherungsmaßnahmen.

ARBEITSSCHUTZ

Rechtsbestimmungen findet man unter anderem im Arbeit­nehmer­Innen­schutz­gesetz (ASchG), dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG), der Bauarbeiter­schutz­verordnung (BauV), der Allgemeinen Arbeit­nehmer­schutz­ver­ordnung (AAV), der Arbeits­mittel­verordnung (AM-VO), der Arbeits­stätten­verordnung (AStV) und in der PSA-Verordnung PSA-V sowie unzähligen Normen und anderen Verordnungen. Als Basis jeder Planung von Schutzmaßnahmen gilt die Arbeitsplatz­evaluierung, denn in der Regel gibt es mehrere Gefahren gleichzeitig (zB: bei Arbeiten mit der Trennscheibe in absturzgefährdeten Bereichen).

ÖNORM B 3417

Ein Spezialfall ist das Arbeiten auf Dächern. Arbeiten auf Dächern gehört wohl zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Eine kleine Unachtsamkeit kann bereits schwerwiegende bis hin zu tödliche Folgen haben.

Dächer sind in Hinblick auf die spätere Nutzung bzw. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten so zu planen, dass über die Bestandsdauer des Gebäudes ein gesichertes Begehen der Dachflächen möglich ist. Dies wird durch eine ständige Sicherheitsausstattung erreicht. Von der baulichen Maßnahme bis hin Dachsicherheitssystemen wie z. B. Anschlageinrichtungen. Die Sicherheitsausstattung ist in der Regel dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden. Die Planung von nachträglich, temporär anzubringenden Systemen ist nur in besonderen Fällen zulässig, bedarf einer schlüssigen Argumentation und ist zudem meist mit großen anderen Aufwänden verbunden.

All dies ist in der ÖNORM B 3417 zusammengefasst.

Absturzsicherungen am Dach sind einmal pro Jahr durch eine fachkundige Person zu Überprüfen