Ein Spezialfall ist das Arbeiten auf Dächern. Arbeiten auf Dächern gehört wohl zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Eine kleine Unachtsamkeit kann bereits schwerwiegende bis hin zu tödliche Folgen haben.
Dächer sind in Hinblick auf die spätere Nutzung bzw. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten so zu planen, dass über die Bestandsdauer des Gebäudes ein gesichertes Begehen der Dachflächen möglich ist. Dies wird durch eine ständige Sicherheitsausstattung erreicht. Von der baulichen Maßnahme bis hin Dachsicherheitssystemen wie z. B. Anschlageinrichtungen. Die Sicherheitsausstattung ist in der Regel dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden. Die Planung von nachträglich, temporär anzubringenden Systemen ist nur in besonderen Fällen zulässig, bedarf einer schlüssigen Argumentation und ist zudem meist mit großen anderen Aufwänden verbunden.
All dies ist in der ÖNORM B 3417 zusammengefasst.
Absturzsicherungen am Dach sind einmal pro Jahr durch eine fachkundige Person zu Überprüfen