Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln und sie zu bekämpfen.
Da das Thema „Sicherheit“ ein sehr allgemeines ist, gibt es hierfür Spezialisten. Sicherheitsfachkräfte sind solche Spezialisten. Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer eine entsprechnde Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Aus der Praxis kommend, mit Erfahrung in sowohl in großen Konzernen als auch in kleinen Firmen und mit einem technischen Hintergrund stehe ich Ihnen als kompetenter Partnerin allen Fragen der Arbeitssicherheit zur Verfügung.
Gerne unterstütze ich auch Sicherheitsfachkräfte in Fragen meines Spezialgebietes. Denn das Thema Absturzgefahr ist ein Querschnittsthema, das viele Branchen und Bereiche betrifft.
Als Sachverständiger für Technisches Unfallwesen und Arbeitsschutz lege ich meinen Fokus auf die Themen Absturzsicherungen, Prüfung, Auswahl und Verwertung, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Höhenarbeiten und Seilzugangstechniken.